Rund 2.500 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüften vom 26. bis 29. November 2015 bundesweit das Taxigewerbe.
Sie befragten 9.470 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen, prüften in 516 Fällen Geschäftsunterlagen und leiteten 3 Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Meldepflichtverletzung, des Nichtmitführens von Ausweispapieren sowie des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz ein.
In rund 1.670 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich, weil sich Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen nach dem Mindestlohngesetz, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.