DNA-Reihenuntersuchungen nach Tötungsdelikt zum Nachteil eines Hasper Altmetallhändlers

DNA-Reihenuntersuchungen nach Tötungsdelikt zum Nachteil eines Hasper Altmetallhändlers

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hagen und der Polizei Hagen – DNA-Reihenuntersuchungen nach Tötungsdelikt zum Nachteil eines Hasper Altmetallhändlers

Hagen (ots)

Hinsichtlich des im März 2021 begangenen Tötungsdelikts zum Nachteil eines Altmetallhändlers in Hagen, Vogelsanger Straße, befinden sich, wie bereits mit Pressemitteilung vom 30.09.2022 mitgeteilt wurde, seit September 2022 drei Personen wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in Untersuchungshaft. Es handelt sich bei den Beschuldigten um zwei Männer im Alter von 36 und 35 Jahren sowie um eine 29 Jahre alte Frau. Gegen einen ursprünglich ebenfalls inhaftierten 42 Jahre alten Mann ergab sich nach weiteren Ermittlungen kein dringender Tatverdacht mehr, so dass dieser aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

An der Leiche des Tatopfers wurde indes Spurenmaterial sichergestellt, welches keinem der Tatverdächtigen zugeordnet werden konnte. Das Amtsgericht Hagen hat daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur DNA-Reihenuntersuchung erlassen. Mittlerweile wurden die in Betracht kommenden männlichen Personen, welche in der Vergangenheit Kontakt zu den bislang bekannten Tatverdächtigen hatten, angeschrieben und um Abgabe einer Speichelprobe auf freiwilliger Basis gebeten. Die Proben werden durch die Polizei entnommen und ausschließlich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens verwandt und vernichtet, sobald sich keine Übereinstimmung mit dem sichergestellten Spurenmaterial ergibt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Hagen – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/5371505

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