Altkleiderentsorgung: Zerschlissene Kleidung gehört weiterhin in den Restmüll

Altkleiderentsorgung: Zerschlissene Kleidung gehört weiterhin in den Restmüll

Märkischer Kreis (pmk). 2025 sind neue gesetzliche Vorgaben zur Entsorgung von Altkleidern in Kraft getreten. Sie sorgten bei Bürgerinnen und Bürgern für Verunsicherung. In der Folge landeten zuneh-mend auch stark verschmutzte oder beschädigte Textilien in Altkleidercontainern.
Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln für die Altkleiderentsorgung. Die gesetzlichen Vorgaben wurden teilweise missverstanden – und zwar dahingehend, dass es verboten sei, selbst zerschlissene und verschmutzte T-Shirts, Handtücher oder alte Lappen in die Restmülltonne zu werfen.

Jetzt hat das Bundesumweltministerium klargestellt: Zerschlissene oder stark verschmutzte Kleidung darf auch weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. „Mit dieser Präzisierung formuliert das Ministerium nun eindeutig, dass die Entsorgung von zerschlissener oder verschmutzter Kleidung auch jetzt noch über den Restmüll erlaubt ist. Die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis wissen nun sicher, dass sie ihre Mülltonne nicht falsch befüllen, wenn sie beispielsweise einen alten, verschmierten Putzlappen dort hineinwerfen“, erklärt Dr. Johannes Osing, Leiter des Fachdienstes Umwelt.

Gebrauchte Kleidung, die noch tragbar und sauber ist, kann weiterhin in die Altkleidercon-tainer gegeben werden. Diese Container sind seit Jahresbeginn im Märkischen Kreis mit dem Aufkleber „Garantiert für einen guten Zweck!“ gekennzeichnet – ein Hinweis auf die Zusam-menarbeit mit gemeinnützigen Organisationen. Foto: Märkischer Kreis

Gebrauchte Kleidung, die noch tragbar und sauber ist, kann weiterhin in die Altkleidercon-tainer gegeben werden. Diese Container sind seit Jahresbeginn im Märkischen Kreis mit dem Aufkleber „Garantiert für einen guten Zweck!“ gekennzeichnet – ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen. Foto: Märkischer Kreis

Die Verunsicherung hatte dazu geführt, dass auch stark verschmutzte Textilien in Altkleidercontainern landeten. Dies stellt insbesondere die Wohlfahrtsverbände vor Probleme: In den Containern befindet sich zunehmend Müll, der nicht verwertet werden kann. Das gefährdet die Qualität der gesammelten Ware und mindert die Erlöse, die karitative Organisationen für ihre sozialen Angebote erwirtschaften. Dr. Osing warnt vor den Folgen unsachgemäßer Entsorgung: „Das wäre dann genau das Gegenteil, was die Altkleidersammlung eigentlich bezweckt. Ziel ist, die Wiederverwendung von Kleidung zu ermöglichen und ein effizienteres Recycling zu fördern, um möglichst viel Textilabfall zu vermeiden.“

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Verantwortung liegt bei den Entsorgungsträgern

Die neue gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilien richtet sich ausschließlich an die Kommunen beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Im Märkischen Kreis sind dies sowohl die Kreisverwaltung als auch die Städte und Gemeinden – mit Ausnahme von Altena, Balve, Iserlohn, Menden, Plettenberg, Werdohl und Nachrodt-Wiblingwerde. In diesen Kommunen übernimmt der Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) in Iserlohn diese Aufgabe.

Karitative und gewerbliche Altkleidersammlungen erfolgen weiterhin auf freiwilliger Basis und sind von den gesetzlichen Regelungen nicht betroffen. Die Grundlage für die neuen Regelungen bildet die EU-Abfallrahmenrichtlinie, umgesetzt im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Wichtige Hinweise

Gebrauchte Kleidung, die noch tragbar und sauber ist, kann weiterhin in die Altkleidercontainer gegeben werden. Diese Container sind seit Jahresbeginn im Märkischen Kreis mit dem Aufkleber „Garantiert für einen guten Zweck!“ gekennzeichnet – ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen. Damit das System funktioniert, ist es wichtig, keine stark verschmutzten, nassen oder zerstörten Textilien in die Container zu werfen. Diese können gut erhaltene Kleidung unbrauchbar machen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass ganze Containerladungen als Müll entsorgt werden müssen.

Quelle und Foto: Märkischer Kreis

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