Urteil härter als erwartet – Lebenslänglich für Mord auf offener Straße in Hagen-Haspe

Urteil härter als erwartet – Lebenslänglich für Mord auf offener Straße in Hagen-Haspe

60-Jähriger attackierte Ex-Schwager auf offener Straße mit einem Messer. Familienvater (53) verstarb im Krankenhaus. Täter stellte sich noch am gleichen Tag der Polizei. Urteil: Lebenslänglich wegen Mordes

Hagen 19.12.2017 – (fb) Mitte November war der Prozess gestartet, heute kam es zum Urteil gegen den Angeklagten in der Hauptversammlung: Lebenslange Freiheitstrafe wegen Mordes. Damit fiel das Urteil härter aus, als es zunächst erwartet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit wegen Totschlags angeklagt.

Rückblick: Am 16.Mai kam es gegen 16:30 Uhr zu Streitigkeiten zweier Männer in Hagen-Haspe. In der Dickenbruchstraße zog der damals 59-jährige Tatverdächtige ein Messer und stach 24 Mal auf seinen 53-jährigen Kontrahenten, seinen Ex-Schwager, ein. Einer der Stiche traf das Herz. Das Opfer wurde vor Ort vom Rettungsdienst und Notarzt behandelt und in ein Krankenhaus eingeliefert, wo der Familienvater kurze Zeit später verstarb.

Der Täter floh in einem Fahrzeug nach Gütersloh und stellte sich dort auf einer Polizeiwache den Behörden. Zwischenzeitlich war von der Polizei eine Großfahndung ausgelöst worden. Die Tatwaffe, das Messer, gab er an, unterwegs aus dem Auto geworfen zu haben. Eine großangelegte Suche danach, auch unter Einsatz von Leichenspürhunden, blieb erfolglos. Die Kriminalpolizei hatte die Ermittlungen aufgenommen.

Streit unter Einsatz eines Messers in Haspe endet als Tötungsdelikt

Nicht zuletzt, weil der Angeklagte zunächst behauptet hatte, während der Tatausführung total betrunken gewesen zu sein und einen Blackout gehabt zu haben, später wiederum aussagte, in Notwehr gehandelt zu haben, da er angegriffen worden sei – was übrigens beides widerlegt werden konnte – erteilte der vorsitzende Richter während des Prozesses den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes (aus niedrigen Beweggründen) in Betracht kommen könne.

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