Aktuelle Warnmeldung der echten Polizei: Vorsicht falsche Polizei am Telefon! /Senior um sauer Erspartes erleichtert / Ermittler nehmen Geldboten fest

Siegen-Wittgenstein (ots) – Aus aktuellem Anlass warnt die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein erneut vor falschen Polizisten am Telefon.

Ein älterer Herr aus der hiesigen Region fiel nämlich jetzt auf die hinterhältige Masche der perfiden Betrüger herein und wurde dabei um sein sauer Erspartes erleichtert.

In mehreren Raten hatte der Senior immer wieder jeweils mehrere tausend Euro an die Telefon-Betrüger bezahlt. Am gestrigen Tag (23.05.2017) klickten bei einer weiteren avisierten Geldübergabe allerdings in Siegen die Handschellen: Ermittler des für Betrugsangelegenheiten zuständigen Siegener Kriminalkommissariats 2 konnten einen 22-jährigen Mann aus dem Rheinland vorläufig festnehmen, der offenbar von den Hintermännern der Tat als Geldbote nach Siegen geschickt worden war, um von dem Senior erneut mehrere Tausend Euro in Empfang zu nehmen.

Der Senior hatte in den letzten Wochen zahlreiche Anrufe eines falschen Polizisten aus Siegen-Wittgenstein bzw. einer falschen Staatsanwältin aus Siegen erhalten. Diese hatten dem Senior dann weisgemacht, dass er vor Zeiten an einem Gewinnspiel in der Türkei teilgenommen habe. Mit dem damaligen Geld seien allerdings – so die hinterhältigen Anrufer – angeblich terroristische Aktionen unterstützt worden. Um nun eine dem Senior dafür drohende Haftstrafe abzuwenden, müsse der ältere Herr nun (leider) zahlen. Immer und immer wieder wurde das Opfer von den Anrufern dabei eindringlich darauf hingewiesen, dass es einer (tatsächlich nicht existenten!) Schweigepflicht unterliege. Auch ein Verstoß gegen diese Schweigepflicht könne den Senior teuer zu stehen kommen bzw. im Gefängnis enden….

Die weiteren Ermittlungen des Kommissariats gegen den am gestrigen Dienstag festgenommenen jungen Mann dauern naturgemäß noch an.

Die Polizei schließt weitere gleichgelagerte Anrufe nicht aus und rät daher insbesondere älteren Menschen zu entsprechender Vorsicht!

Lies dies:   Fußgängerin angefahren und schwer verletzt - Preußerstraße gesperrt

Die Ermittler des Siegener Betrugskommissariats gehen im Übrigen davon aus, dass der/die Anrufer oftmals auch Vorbereitungshandlungen tätigen: In verschiedenen Varianten versuchen falsche Polizeibeamte dabei Informationen über Bargeldbestände oder Art und Höhe von Geldanlagen der Angerufenen bei Banken zu erlangen. Unter dem vermittelten Eindruck einer konkreten Gefährdung, etwa einem bevorstehenden Einbruch oder einem Raubüberfall, versucht man in weiteren Telefonaten die Angerufenen dahingehend zu manipulieren, dass sie ihr Bargeld und Ersparnisse abheben und anschließend zur Eigentumssicherung an die angeblichen Polizisten übergeben bzw. auf von den Anrufern zuvor angegebene Konten überweisen.

Hierbei wird vor allem auch das Vertrauen in staatliche Organisationen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, erheblich missbraucht.

Um solchen Trickbetrügern nicht selbst zum Opfer zu fallen, gibt die Polizei folgende Tipps:

   - Geben Sie keine persönlichen Daten oder Angaben zu ihren 
     Lebensverhältnissen preis!
   - Machen Sie niemals Angaben zu Wertsachen in der Wohnung oder 
     Vermögenswerten!
   - Polizeibeamte fragen nicht nach persönlichen Geldverstecken oder
     Vermögenswerten!
   - Die Polizei stellt kein Bargeld oder andere Wertsachen 
     vorsorglich sicher!
   -  Sollten Sie sich beim Telefonat unter Druck gesetzt fühlen, 
      beenden Sie das Gespräch und informieren Sie die örtliche 
      Polizei!

-Wichtig: Die Polizei ruft niemals mit der Notrufnummer 110 oder ähnlichen Kombinationen an! Heutzutage – in Zeiten der Internet-Telefonie – muss die in Ihrem Display angezeigte Rufnummer nicht die tatsächliche Rufnummer des Anrufers sein. Telefonnummern können technisch manipuliert werden. Bei Betrugsstraftaten ist es nahezu üblich, dass Rufnummern manipuliert werden bzw. sind.

   - Keine Ihnen gegenüber von einem Anrufer vorgegebene 
     Vertraulichkeit ist so geheim, so dass man sie nicht der 
     örtlichen Polizei mitteilen kann bzw. darf.
   - Und bedenken Sie bitte immer: Eine Behörde wird Ihnen gegenüber 
     am Telefon keine Forderungen erheben. Behörden und sonstige 
     Institutionen und Organisationen werden sich mit etwaigen 
     Forderungen immer schriftlich an Sie wenden!
Rückfragen bitte an:

Foto und Quelle: (ots) Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65854/3643865