Behördenübergreifender Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Clankriminalität

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.:0049

Das Polizeipräsidium Dortmund führte gestern Abend, 21. Januar 2019, von 21.00 Uhr bis in die Nachtstunden, neben fünf weiteren Polizeibehörden in NRW, gemeinsam mit dem Zoll, der Stadt und der Steuerfahndung erneut einen kooperativen Schwerpunkteinsatz gegen kriminelle Strukturen in Form der Familienclans durch .

Mehrere Dutzend Einsatzkräfte kontrollierten zeitgleich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Bochum, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen und Recklinghausen diverse Örtlichkeiten, insbesondere Shisha-Bars und Teestuben.

Diese Schwerpunkteinsätze sind Teil der strategischen Arbeit der nordrheinwestfälischen und somit auch der Dortmunder Polizei im Kampf gegen kriminelle Familienclans. Angehörige dieser Clans begehen schwerste Straftaten und beanspruchen ganze Straßenzüge für sich. Auch die Dortmunder Polizei unterstrich mit dem gestrigen Einsatz ihre Null-Toleranz-Strategie gegenüber diesen kriminellen Strukturen.

Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte zehn Objekte im Dortmunder Stadtgebiet. Aber auch im Keuning-Haus Park, der Katharinentreppe, in der Linienstraße, dem Bahnhof in Hörde, der oberen Münsterstraße in Dortmund sowie in Lünen kontrollierten Beamte verdächtige Personen.

Während der Kontrolle einer Shisha-Bar am Nordmarkt schlugen die CO-Messgeräte der Einsatzkräfte an und zeigten innerhalb der Räume lebengefährliche Konzentrationen an Kohlenmonoxid an. Die Polizei ordnete die sofortige Räumung der Bar an und alarmierte die Feuerwehr.

Die Shisha-Bar wurde anschließend geschlossen, da die Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage deutlich eingeschränkt war. Die Ermittlungen der Stadt gegen den Betreiber der Bar dauern an.

Das Fazit der Dortmunder Polizei zum gestrigen Einsatz sieht wie folgt aus:

Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte über 421 Personen in 12 Gewerbeobjekten. Die Beamten nahmen zwei Personen in Gewahrsam und eine weitere Person, für die ein Haftbefehl bestand, fest. Sechs Strafverfahren wurden auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Eine Strafanzeige wurde auf Grund des Verstoßes gegen Ausländerrecht geschrieben. In einem Fall wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige auf Grund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.

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An sieben Örtlichenkeiten fanden gleichzeitig zu den Kontrollen der Gewerbeobjekte Verkehrskontrollen statt. Die Einsatzkräfte überprüften dabei 278 Personen und 257 Fahrzeuge. In zwei Fällen wurde Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. In einem Fall fiel den Beamten im Rahmen der Kontrolle an der Brackeler Straße eine ankommenden Stretch-Limousine auf. An der Limousine waren erhebliche technische Mängel. An der Vorderachse wurden diverse Flexarbeiten durchgeführt, so dass diese nicht mehr im ordnungsmäßigen Zustand war, des Weiteren befanden sich unter dem Fahrzeug Kabelstränge, die zum Teil abisoliert waren, so dass eine Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Obendrein befand sich der 28-jährige Fahrer aus Bergkamen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, um ein Fahrzeug dieser Länge (11 Meter ) sowie den 14 Insassen zu führen. Alle Personen mussten vor Ort das Fahrzeug verlassen. Alle 14 Personen (Jugendliche) wurden vor Ort abgeholt. Die Limousine wurde durch einen Sachverständigen untersucht und aufgrund der gefährlichen Mängel die Weiterfahrt durch die Polizei untersagt.

Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung mittels Laser, beobachteten die Einsatzkräfte, wie bei einen ankommenden Fahrzeug etwas aus dem Fenster geworfen wurde. Bei der Kontrolle des Fahrers wurde festgestellt, dass dieser unter BTM-Einfluss fuhr. Die aus dem Fesnter geworfenen Betäubungsmittel konnten die Beamten auffinden. Eine Strafanzeige wegen Drogenbesitz wurde gefertigt. Dem Autofahrer wurde in der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen.

Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung wurden mittels Radartechnik und Lasermessung insgesamt 3574 Fahrzeuge gemessen. Insgesamt ergaben sich bei den Messungen 18 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wobei drei Fahrzeugführer mit Fahrverboten zu rechnen haben.

Traurige “Spitzenreiter”; ein 28-jähriger aus Dortmund der auf der Evinger Straße mit 104 km/h bei erlaubten 50 Km/h gemessen wurde. Ein 35-jähriger aus Bochum der mit 99 km/h statt der erlaubten 50 km/h ebenfalls in die Kontrollstelle raste.

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In 139 weiteren Fällen sprachen die Beamten an den Kontrollstellen Verwarnungsgelder nach Geschwindigkeitsverstößen aus. In sechs Fällen wurden Fahrzeuge einem Sachverständigen vorgestellt und entsprechende Mängel wegen technischer Mängel erstellt. Sechsmal wurde den Fahrzeugführern, respektive Haltern, die Weiterfahrt untersagt. Fünf Kraftfahrzeuge mussten auf Grund der technischen Mängel noch vor Ort stillgelegt werden.

Zudem wurden in sieben weiteren Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen weiterer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung erstattet.

Einsatzkräfte der Kooperationsbehörden (Zoll, Steuerfahndung und Stadtverwaltung Dortmund) erstatteten in drei Verdachtsfällen Strafanzeige. Rund 14 Ordnungswidrigketenanzeigen wurden erstattet und drei Verwarnungsgelder erhoben.

Insgesamt beschlagnahmten Einsatzkräfte des Zolls fünf Kilogramm Tabak nach Steuervergehen.

Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange erklärte zu dem gestrigen konzertierten Einsatz: “Mit großem personellen Aufwand gehen wir seit längerer Zeit gegen die Mitglieder krimineller Familienclans vor. Auch im Jahr 2019 werden wir hier einen klar erkennbaren Schwerpunkt setzen. Die Tatsache, dass mehrere Behörden in sechs verschiedenen Städten gleichzeitig agieren, macht die Schwerpunktsetzung der Landesregierung NRW deutlich: Wir lassen in unseren Städten keine rechtsfreien Räume zu und werden mit dieser dauerhaften Strategie der kleinen aber wirksamen Nadelstiche nicht nachlassen!”.

Der Einsatzleiter des gestrigen Einsatzes, Polizeidirektor Hubert Luhmann, ergänzt dazu: “Wir setzen im Kampf gegen Familienclans auf alle gebotenen und rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Wir gehen gegen Straftäter vor, ahnden aber auch jede Ordnungswidrigkeit und jedes steuerrechtliche oder konzessionsrechtliche Vergehen. Dazu bündeln wir die Kräfte von Polizei, Zoll, Gewerbe,- Ordnungs- und Finanzämtern.”

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