Märkischer Kreis. (pmk). Zum 1. Juli ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen müssen sich ab sofort anmelden und gesundheitlich beraten lassen. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis. Die bekommt er bei der jetzt zuständigen Ordnungsbehörde des Märkischen Kreises. Zehn Bordelle, acht Wohnungen und zwei Wohnwagen, in denen das Gewerbe betrieben wird, sind dem Kreis gemeldet. 28 Prostituierte sind bekannt, hinzukommen 60 Damen eines bundesweit agierenden und in Lüdenscheid ansässigen Escort-Service.
Mit dem neuen Gesetz werden alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Es gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern. Neu ist auch die Kondompflicht, die ab 1. Juli gilt.
Die Kreisverwaltung hat mehrere Auskunftsstellen eingerichtet.
Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter: Telefon 02351/966-6322, Raum, Kreishaus Lüdenscheid, Raum 334.
Gesundheitsberatung: Telefon 02351/966-6666, Kreishaus Lüdenscheid, Raum 069.
Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes: Telefon 02351/966-6322, Kreishaus Lüdenscheid, Raum 334.
Alle weiteren Informationen gibt es im Internet auf der Homepage www.maerkischer-kreis.de. Einfach in die Suchfunktion das Stichwort „Prostituiertenschutzgesetz“ eingeben.
Quelle: Pressemitteilung von Dienstag, 4. Juli 2017
Märkischer Kreis