Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste

Märkischer Kreis. (pmk). Alle im Märkischen Kreis ambulant tätigen Pflege- und Betreuungsdienste sind ab sofort verpflichtet, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni bei der WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz, vormals Heimaufsicht) zu melden. Hierunter fallen insbesondere auch die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste sowie Leistungsanbieter des Servicewohnens.

Wie der Märkische Kreis mitteilt, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Registrierungs- und Meldepflicht verbindlich eingeführt. Die Behörden sollen hierdurch bessere Kontrollmöglichkeiten erhalten und die Transparenz des Pflege- und Betreuungsbereiches soll insgesamt gestärkt werden.

Den bereits bekannten Leistungsanbietern wurde das neu eingeführte Verfahren mittels Anschreiben des Landes sowie der Kreisverwaltung erläutert. Es sind jedoch auch all diejenigen zur Meldung verpflichtet, die kein Anschreiben erhalten haben.  Leistungsanbietern, die ihrer Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommen, droht ein Bußgeld.

Für das Meldeverfahren hat das Land die Nutzung einer internetgestützte Datenbank verbindlich vorgegeben, die unter folgendem Link zu erreichen ist: www.pfadwtg.mgepa.nrw.de. Für Fragen zur Handhabung der Datenbank wurde eine Hotline unter Tel. 0231/22243855 eingerichtet.

Karin Hammermeister von der WTG-Behörde des Märkischen Kreises steht als Ansprechpartnerin für Grundsatzfragen ebenfalls zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter Telefon 02352/966-7181.

Quelle: Pressemitteilung von Dienstag, 24. Mai 2016 – Märkischer Kreis

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