VHS informiert rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
19. September 2019 – Zu einem Vortrag über die Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung lädt die Volkshochschule Hagen
(VHS) am Dienstag, 24. September, von 18 bis 19.30 Uhr in die Villa
Post, Wehringhauser Straße 38, ein.
Der Referent Sascha Meinhardt ist Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht und erläutert die drei Themen Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung anhand vieler anschaulicher
Beispiele. Die Patientenverfügung soll eine Vorbereitung für einen
medizinischen Notfall darstellen, bei dem der Patient momentan oder
dauerhaft selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Die Vorsorgevollmacht dient der Regelung und Ordnung der finanziellen
Verhältnisse und bestehender oder noch einzugehender
Vertragsverhältnisse, die aufgrund von Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst, sondern durch Vertreter zu
erledigen sind. Die Betreuungsverfügung verhindert, dass im
Betreuungsfall ein fremder Dritter die Betreuung übernimmt. Im Rahmen
des Vortrags kann jedoch keine individuelle Rechtsberatung erfolgen.
Der Eintritt beträgt 12 Euro. Mehr Informationen und eine Anmeldung für
den Kurs 1904 erhalten Interessierte auf der Internetseite www.vhs-hagen.de/anmeldung oder beim Serviceteam der VHS unter Telefon 02331/207-3622.