Wenn Kinder bei einem Unfall beteiligt sind – Warum reicht fragen alleine nicht aus?

Bielefeld (ots)

MK / Bielefeld / Stadtgebiet – Insbesondere zum Schulbeginn informiert die Polizei: Sollten Sie als Erwachsener an einem Unfall mit einem Kind beteiligt sein, dann bleiben Sie vor Ort und informieren die Polizei und wenn nötig den Rettungsdienst!

Auch wenn ein Kind bei einem Verkehrsunfall nicht angefahren wurde oder das Kind unverletzt blieb, so gilt in jedem Fall: warten Sie als Beteiligter an der Unfallstelle und wählen Sie die 110. Es reicht nicht aus, sich nur nach dem Gesundheitszustand des Kindes zu erkundigen und weiter zu fahren. Gerade die jungen Verkehrsteilnehmer können nach dem ersten Schreck oft nicht die Folgen eines Unfalls abschätzen. Schmerzen oder Verletzungen werden nicht immer sofort bemerkt, daher ist es wichtig, dass Kinder nach einem Unfall nicht allein gelassen werden.

Das sollten Sie nach einem Verkehrsunfall beachten:

Sind sie an einem Unfall beteiligt, dann bleiben Sie am Unfallort und verständigen Sie Polizei oder Rettungsdienst.

Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht ab. Denken Sie daran, Ihre Warnweste griffbereit im Fahrzeug aufzubewahren, damit Sie sich die Weste schnell überstreifen können, wenn Sie ihr Auto verlassen. Ein versteckter Aufbewahrungsort oder der Kofferraum sind dabei nicht die beste Wahl.

Anschließend kümmern Sie sich, wenn nötig, um verletzte Personen. Oft reicht die bloße Anwesenheit oder eine Betreuung von Unfallopfern aus, damit sich Verletzte nicht hilflos oder allein fühlen.

Wenn Sie bleiben, setzen Sie sich zudem nicht dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aus.

Text und Symbolbild Unfallflucht:

Polizeipräsidium Bielefeld/Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5296110

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