Stadt Dortmund / Straßen.NRW. B1: Saubere Luft in Dortmund. Maßnahme für die B1 – Lkw-Durchfahrtsverbot gilt ab nächster Woche

Nachts – zwischen 22 und 6 Uhr – dürfen Lkw des Durchfahrtsverkehrs über 7,5 Tonnen schon länger nicht mehr über die Bundesstraße B1 fahren. Von der nächsten Woche an gilt das Durchfahrverbot auch tagsüber. Am Dienstag, den 24.3.2020 tritt es in Kraft.
Die Straßenverkehrsbehörde hat das Verbot am 21. Februar angeordnet, nachdem diese Maßnahme im Vergleich zwischen dem Land NRW und dem Verein Deutsche Umwelthilfe unter Beteiligung der Stadt Dortmund vereinbart wurde.

Das ganztägige Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen ist als eine von vielen Maßnahmen Teil des Vergleichs. Der Schritt ist nötig, um einer Gesundheitsgefährdung der Anwohner entgegenzuwirken, die durch die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstelle Rheinlanddamm im Jahresdurchschnitt 2019 dokumentiert wird. Durch diese Maßnahme konnten zum Beispiel weitreichende Fahrverbote, die auch für Diesel-Pkw gegolten hätten, verhindert werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Anordnung der Vorbeschilderung auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen außerhalb der Stadt Dortmund. Von dort ging der Auftrag an den Landesbetrieb Straßen.NRW zur Änderung der bestehenden Schilder an den Autobahnkreuzen. Weil auf den vorhandenen Schildern lediglich die Zeitangabe entfernt oder abgedeckt werden muss, wird dafür nur ein Werktag benötigt.

Die Informationen zum Durchfahrtsverbot werden von der Polizei an das TIC (Traffic Information Centre) übermittelt. Das ist eine Basis-Datenbank, auf die fast alle Navigationssysteme, Online-Routenplaner sowie der Verkehrsservice der Rundfunkanstalten zugreifen. Navigationssysteme und Routenplaner lotsen die Lkw somit um Dortmund herum. Die Aktualisierungen der Navigationssysteme und Routenplaner erfolgt zunehmend automatisiert, sodass die Stadt Dortmund von einem zügig eintretenden Effekt ausgeht. Bei der Wahrnehmung vor Ort ist wichtig zu beachten, dass der Anteil Lkw-Verkehr mit dem Ziel und/oder der Herkunft „Dortmund“ auf der B1 verbleibt.

Die gewählte Regelung ist gut geeignet, um unnötigen Lkw-Verkehr von der B1 fern zu halten und als Fernverkehr über den Bundesautobahnring (A1, A2, A45) umzuleiten. Gleichzeitig lässt sie weiterhin zu, dass der für Dortmund erforderliche Wirtschafts- und Güterverkehr möglichst direkte Wege über das geeignete Hauptverkehrsstraßennetz nimmt.
In Dortmund an der B1 wohnen die Menschen relativ nah an der Fahrbahn und die sollen von dem unnötigen Lkw-Verkehr entlastet werden. Die Verlagerung auf das Autobahnnetz führt dort zu keinem Regelungsbedarf in Sachen Luftreinhaltung, weil der zusätzliche Verkehr gemessen am vorhandenen Verkehr keine spürbare Zunahme bedeutet, sondern sich im Rahmen von tageszeitlichen Schwankungen bewegt und an den Autobahnen eine bessere Durchlüftungssituation gegeben ist. Prognosen gehen davon aus, dass rund 25 Prozent der Lkw (also im Jahresmittel ca. 1.000 Lkw am Tag), die bislang zwischen 6 und 22 Uhr auf der B1 unterwegs sind, auf das Autobahnnetz verdrängt werden.
Wenn die Maßnahme auf der B1 nicht zur Einhaltung des Grenzwertes im Jahr 2020 führt, wird das 24-Stunden-Durchfahrtsverbot für Lkw größer 7,5 Tonnen auch auf Lkw ab 3,5 Tonnen erweitert. Das musste bereits im Vergleich festgesetzt werden.

Mit zur B1-Maßnahme gehört auch eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Auffahrt-Rampe von der Märkischen Straße in Fahrtrichtung Westen von 50 auf 40 km/h. Diese wird von der Stadt Dortmund gleichzeitig mit dem Fahrverbot umgesetzt. Die Geschwindigkeitsreduzierung soll ein frühzeitiges und meist unnötiges Beschleunigen im oberen Bereich der Rampe unterbinden. Die Emissionen mindern sich dann durch einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss.

Die Polizei wird die Durchsetzung des Durchfahrtsverbots für Lkw auf der B1 unterstützen und hat Kontrollen an der B1 angesetzt.
Eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Westfalenhallen (Fahrtrichtung Osten) – ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets – ist bereits in Betrieb.
Neben dieser auf die spezielle Situation an der B1 gerichteten Maßnahme, enthält der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe eine Vielzahl weiterer Maßnahmen mit dem Ziel: Die Luftqualität soll nicht nur an den Messpunkten, sondern überall in der Stadt deutlich besser werden.
Das Monitoring aller Maßnahmen ist für alle Interessierte jederzeit online einsehbar unter www.saubereluft.dortmund.de – dort ist ebenfalls der Originaltext des Vergleichs eingestellt.

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