Kontrollen zum Jugendschutz: Überraschung für Ordnungshüter

9. April 2019 – Von diesem Ergebnis zeigt sich die Ordnungsbehörde der Stadt Hagen überrascht: 35 der insgesamt 66 geprüften Gewerbebetriebe verkauften Alkohol, Tabakwaren und Unterhaltungsmedien an einen Minderjährigen, ohne einen Altersnachweis zu fordern. Zwar rechneten die städtischen Ordnungshüter damit, dass nicht alle Gewerbebetriebe die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes lückenlos erfüllen würden, doch am Ende wurden bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Gewerbe Gesetzesverstöße aufgedeckt.

Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle fokussierten sich die Außendienstkräfte des Städtischen Ordnungsdienstes der Stadt Hagen in der vergangenen Woche auf die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Mithilfe von Testkäufen wurden Gewerbebetriebe überprüft. Unterstützung erhielt das Ordnungsamt hierbei von einem 16-jährigen Praktikanten, der zur Zeit sein Schülerbetriebspraktikum im Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen absolviert.   

Im Fokus der Kontrollen standen hauptsächlich Kioske und Trinkhallen, die der Ordnungsbehörde schon bei früheren Kontrollen dieser Art aufgefallen sind. Aber auch große Discounter sowie Medienvertriebe wurden geprüft. Teilweise reagierten die Gewerbetreibenden oder deren Angestellte wenig einsichtig. Es kam sogar zu heftigen Beschimpfungen der städtischen Ordnungshüter. Diese werden regelmäßig ausschließlich auf deren Tätigkeitsfeld im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs reduziert. Für diesen sind allerdings die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes nicht zuständig, stattdessen kümmern sie sich gemeinsam mit dem Zentralen Außendienst um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet und sind für verschiedene Ermittlungsbehörden als Vollzugsdienst tätig.   

Hierzu gehört unter anderem die Überwachung zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Die Gewerbebetriebe, welche die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes missachtet haben, müssen sich nun auf eine empfindliche Bußgelder sowie einen Eintrag ins Gewerbezentralregister einstellen.   

Für die Ordnungsbehörde steht fest, dass solche Kontrollen in der Zukunft regelmäßig wiederholt werden müssen, um die festgestellten Missstände einzudämmen und den Schutz der Kinder und Jugendliche in Hagen zu erhöhen.

Lies dies:   Nach versuchtem doppeltem Tötungsdelikt - Polizei fahndet mit Fotos nach Täter